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   BGH, 19.01.1959 - III ZR 183/57   

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https://dejure.org/1959,5894
BGH, 19.01.1959 - III ZR 183/57 (https://dejure.org/1959,5894)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1959 - III ZR 183/57 (https://dejure.org/1959,5894)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1959 - III ZR 183/57 (https://dejure.org/1959,5894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 555
  • VersR 1959, 334
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.01.1958 - III ZR 104/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.01.1959 - III ZR 183/57
    Die Frage, ob der verletzte Kläger selbst die ungewöhnliche Gefahr, vor der ihn das Hinweisschild warnen sollte, kannte, wird also erst bedeutsam für die Entscheidung, ob die schuldhafte Unterlassung des Beklagten für den eingetretenen Schaden ursächlich war (so auch Urteil des Senats vom 30. Januar 1958 - III ZR 104/57 S. 10, insoweit in LM a.a.O. nicht abgedruckt).
  • BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60
    Das bedeutet - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 19. Januar 1959 -.III ZR 183/57 - (BS zu BGB § 823 Fa Nr. 17) ausgeftihrt hat der Verkehrssicherungspflichtige muß vor einer außergewöhnlichen Gefahrenlage 7/arnen, die sich aus dem Zusammenwirken und Zusammentreffen mehrerer Gefahrenumstände, mögen sie einzeln auch dem Kraftfahrer bekannt sein, ergibt; er muß warnen vor der ungewöhnlichen, für den Kraftfahrer nicht ohne v/eiteres erkennbaren Steigerung der Gefahr.

    Allerdings ist die Häufung von Unfällen an einer bestimmten Stelle ein Anzeichen für eine besondere Gefahrenquelle (BGH Urt.v.19.Januar 1959 - III ZR 183/57 -); jedoch ist der Umkehrschluß, den die Revision ziehen möchte - daß nämlich das Rehlen weiterer Unfälle für die Ungefährlichkeit der Straßenstelle spreche - nicht gerechtfertigt, er wird überdies durch die tatsächlichen Reststellungen wider legt.

  • BGH, 02.07.1959 - III ZR 91/58

    Rechtsmittel

    Dabei hat der Verkehrssicherungspflichtige zu beachten, daß ein Verkehrsteilnehmer, der die einzelnen für ihn gefährlichen Umstände kennt, deshalb noch nicht um die Eigenart, eine außergewöhnliche Größe und eine besondere Heimtücke einer ihm drohenden Gefahr weiß oder wissen muß (Urt. v. 19. Januar 1959 III ZR 183/57 = VRS 16, 326).

    Die besondere Gefährlichkeit einer Straßenstelle beantwortet sich in erster Linie aus der objektiven Häufung von Unfällen an einer bestimmten Stelle (Urt. v. 19. Januar 1959 III ZR 183/57 S. 7).

  • BGH, 04.10.1962 - III ZR 129/61

    Streupflicht der Gemeinde bei Glatteis

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der abzugehen kein Anlaß besteht (BGH NJW 1952, 1087; VersR 1956, 68; 1959, 334; VRS 10, 254; BGHZ 31, 73 [BGH 01.09.1959 - III ZR 96/58] ; 31, 219) [BGH 11.11.1959 - IV ZR 88/59] .
  • BGH, 01.10.1959 - III ZR 96/58

    Streupflicht auf Bundesstraßen

    Der Senat hält an dieser Rechtsprechung fest (vgl. BGH NJW 1952, 1087; LM Nr. 18 zu BGB § 823 Dc; VersR 1956, 68; 1956, 158; 1959, 334; VRS 10, 254; LM Nr. 27 zu BGB § 823 Dc; III ZR 60/56 vom 8. Juli 1957; III ZR 61/58 vom 6. Juli 1959, zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch die Zusammenstellung von Kröner DRiZ 1959, 233).
  • BGH, 13.12.1965 - III ZR 99/64

    Pflichten der Polizei bei Glatteis

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (EGH NJW 1952, 1087; VersR 1956, 68; 1959, 334; VRS 10, 254; BGHZ 31, 73, 75 [BGH 01.09.1959 - III ZR 96/58]; LM Nr. 15 zu BGB § 823 Eb = BGH Warn. 1962 Nr. 26) haben die für die Verkehrssicherheit der Straßen Verantwortlichen den Glatteisgefahren auf Fahrbahnen außerhalb geschlossener Ortschaften nur ausnahmsweise vorzubeugen, und zwar grundsätzlich nur dort, wo Anlage oder Zustand der Straße die Bildung von Glatteis begünstigen oder seine Wirkungen erhöhen und wo diese besonderen Verhältnisse von dem Kraftfaher trotz der bei Fahrten auf winterlichen Straßen von ihm zu fordernden größeren Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig zu erkennen sind.
  • BGH, 08.12.1964 - VI ZR 208/63

    Unterhaltungspflichtiger - Verkehrssicherungspflicht - Landstraße - Geringe

    Ein Kraftfahrer darf zwar in aller Regel darauf vertrauen, daß er auf Landstraßen I. Ordnung vor unvermuteten, nicht erkennbaren Gefahrenstellen, durch die auch ein sorgfältiger Fahrer überrascht werden kann, gewarnt wird (vgl. BGH- Urteile vom 19. Jan. 1959 - III ZR 183/57 - VersR 1959, 334; vom 23.Io. 1961 - III ZR 122/60 - VersR 1961, 1121).
  • BGH, 25.05.1961 - III ZR 121/60

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Landes durch mangelnde Anbringung

    Die Frage, ob eine ungewöhnlich starke Gefahrenquelle für den Verkehr besteht und in welchem Ausmaß daher der Verkehrssicherungspflichtige Warnmaßnahmen zu treffen hat, beantwortet sich, wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 19. Januar 1959 - III ZR 183/57 - LM BGB § 823 (Ea) Nr. 17 - ausführte, nicht allein aus dem Verhalten der Verkehrsteilnehmer und dem Verhältnis der Unfallzahl zur Verkehrsdichte auf der zu sichernden Straße, sondern in erster Linie aus der objektiven Häufigkeit von Unfällen an einer bestimmten Straßenstelle.
  • BGH, 12.11.1968 - VI ZR 181/67

    Sturz auf dem Hof eines Justizgebäudes - Traufpflaster als Schutzmaßnahmen

    Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach für Straßenstellen ausgesprochen, die als Gefahrenstellen für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht kamen (Urteile des BGH vom 19. Januar 1959 - III ZR 183/57 - VersR 1959, 334 = DAR 1959, 154 und vom 25. Mai 1961 - III ZR 121/60 - VersR 1961, 801 = VRS 21, 249).
  • BGH, 08.12.1964 - VI ZR 258/63
    Ein Kraftfahrer darf zwar in aller Regel darauf vertrauen, daß er auf Landstraßen I. Ordnung vor unvermuteten, nicht erkennbaren Gefahrenstellen, durch die auch ein sorgfältiger Fahrer überrascht werden kann, gewarnt wird (vgl. BGH- Urteile vom 19. Jan. 1959 - III ZR 183/57 - VersR 1959, 334; vom 23.Io. 1961 - III ZR 122/60 - VersR 1961, 1121).
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